Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Mandate werden in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Vogt betreut, der bereits im Jahr 2001 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht absolviert hat.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dabei vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor allen Arbeitsgerichten.

Tätigkeitsgebiete im Arbeitsrecht:

  • Einreichen von Kündigungsschutzklagen
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wegen ausstehender Lohnforderungen
  • Arbeitsrecht in der Insolvenz des Arbeitgebers/des Arbeitnehmers
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung wegen Erteilung eines Arbeitszeugnisses/Abänderung eines Arbeitszeugnisses
  • Vertretung und Beratung bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs nach ausgesprochener Kündigung bzw. zur Vermeidung einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Beratung zu Fragen des Arbeitsvertrages
  • Beratung im Zusammenhang mit Kündigungen
  • Beratung von Arbeitnehmern nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung nach Ausspruch einer Abmahnung durch den Arbeitgeber
  • Beratung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages
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