Mandate im WEG-Recht werden in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Vogt und Herrn Rechtsanwalt Akan betreut.
Auch auf dem Gebiet des WEG-Rechts sind wir bereits seit vielen Jahren tätig und vertreten hier auch die Ansprüche der WEG gegen einzelne Mitglieder der WEG, aber auch Ansprüche der einzelnen WEG-Mitglieder gegenüber der WEG beziehungsweise der Hausverwaltung.
Unser Tätigkeitsgebiet im Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:
- Rechtstellung der Wohnungseigentümer und Pflichten im Verhältnis untereinander und zur Hausverwaltung
- Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
- Prüfung der Jahresabrechnungen/Einzelabrechnungen
- Fragen der Teilungserklärung