Mandate im WEG-Recht werden in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Vogt und Herrn Rechtsanwalt Akan betreut.

Auch auf dem Gebiet des WEG-Rechts sind wir bereits seit vielen Jahren tätig und vertreten hier auch die Ansprüche der WEG gegen einzelne Mitglieder der WEG, aber auch Ansprüche der einzelnen WEG-Mitglieder gegenüber der WEG beziehungsweise der Hausverwaltung.

 

Unser Tätigkeitsgebiet im Wohnungseigentumsrecht erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche:

  • Rechtstellung der Wohnungseigentümer und Pflichten im Verhältnis untereinander und zur Hausverwaltung
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Prüfung der Jahresabrechnungen/Einzelabrechnungen
  • Fragen der Teilungserklärung
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